Allgemeine Freizeitbedingungen

Allgemeine Freizeitbedingungen für die Nachbarschaft Mitte

  1. Wer sich bzw. sein Kind anmeldet, erklärt sich bereit, sich in die Gemeinschaft der Freizeitgruppe einzuordnen und an der Gestaltung des Freizeitablaufes teilzunehmen.
  2. Im Preis sind folgende Leistungen (soweit nicht anders in der Ausschreibung angegeben) inbegriffen: Unterkunft, Material und Vollverpflegung. Die Preise gelten unter Vorbehalt, dass keine wesentlichen Verteuerungen eintreten und dass die in den Preisen einkalkulierten kommunalen und kirchlichen Zuschüsse bewilligt werden. Andernfalls behält sich der Veranstalter eine Nachberechnung vor.
  3. Geringe Überschüsse bis 10 € werden der Jugendarbeit in der Nachbarschaft Mitte zugeführt.
  4. Die Zahlung ist nach schriftlicher Teilnahmebestätigung auf das dort angegebene Konto zu tätigen.
  5. Bei Selbstanreise erfolgt die Anfahrt und Abholung durch Eltern oder gegebenenfalls durch selbstorganisierte Fahrgemeinschaften.
  6. Abmeldungen – gleichgültig aus welchen Gründen – werden nur schriftlich entgegen genommen. Bei Absagen bis 11 Wochen vor Beginn der Freizeitmaßnahme sind 40%, bis 4 Wochen 60% und bis zu zwei Wochen 75% und ab einer Woche vor Beginn der Freizeit 100% des Teilnahmebeitrages zu entrichten, wenn der Platz frei bleibt. Dabei ist nur der Veranstalter berechtigt, Ersatz einzusetzen. Tritt der Veranstalter zurück – gleichgültig aus welchen Gründen – wird der eingezahlte Beitrag voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
  7. Bei groben Verstößen gegen die Anordnung der Verantwortlichen werden die betreffenden Teilnehmenden auf eigene Kosten nach Hause geschickt, bzw. sind von den Erziehungsberechtigten abzuholen. Eine Rückerstattung des restlichen Teilnah- mebeitrages ist nicht möglich.
  8. Für Minderung des Freizeitwertes durch höhere Gewalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  9. Durch die Unterschrift in der Anmeldung oder durch den Haken bei der Online-Anmeldung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.