Bestattungsformen

In Deutschland zugelassene Bestattungsformen


Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt, bei der Feuerbestattung wird der Leichnam im Sarg verbrannt. Nach der Verbrennung wird die Asche in einer Urne bestattet.

Bei der Bestattung von Sarg bzw. Urne unterscheidet man zwischen Wahl- und Reihengrab.

Reihengrab

- Als Einzelgräber

- Auf die Lage des Grabes auf dem Friedhof hat man keinen Einfluss.

- Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Wahlgrab

- Die Lage des Grabes kann (i.d.R.) selbst bestimmt werden.

- Die Zahl der Grabstellen kann selbst bestimmt werden.

- Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.


Die verschiedenen Grabarten für die Bestattungsformen regelt die Friedhofsordnung.

Weitergehende Informationen bietet das Internet z. B. unter
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Bestattungsformen-720.html